Honda Vertragswerkstatt / Beta Händler

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich Hubert Kemeter (in weiterer Folge
HK genannt)betreibt unter dem Namen HK Technik Kemeter eine Werkstatt, die für alle Marken Reparaturen, Services, Tuning und Typisierung von Motorrädern anbietet. Darüber hinaus handelt es sich um eine Honda Vertragswerkstatt.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge
AG B genannt) gelten für sämtliche Tätigkeiten, insbesondere solche betreffend Service, Tuning, Typisierung und Reparatur von Motorrädern durch HK, welche durch einen Kunden beauftragt wurden und die im Zuge eines zwischen HK und dem Kunden zustande gekommenen Vertragsverhältnisses vorgenommen werden. Diese AGB kommen auch dann zur Anwendung, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird, ausgenommen davon sind Verbrauchergeschäfte. Diesen AGB entgegenstehende oder ergänzende AGB entfalten nur dann Geltung, wenn sich HK diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

Sämtliche Angebote sowie Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite http://www.hk-technik.at/ sind freibleibend und ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen; für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages wird keine Gewähr übernommen. Ein abgegebenes Angebot durch den Kunden ist für diesen verbindlich und verpflichtet ihn bei Zustimmung von HK zur Erfüllung des zustande gekommenen Vertrages. Eine Zugangsbestätigung über ein abgegebenes Angebot stellt keine Annahme dar. HK kann das Angebot ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen.

2 Fälligkeit, Erfüllung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Verzug, Konventionalstrafe, Aufrechnungsverbot Die Fälligkeit des Entgeltes und die Zahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen Vereinbarungen zu regeln. Als eingelangt gilt das Entgelt bei Barzahlung mit Ausstellung der jeweiligen Zahlungsbestätigung, bei Überweisung mit Einlangen des Kaufpreises auf dem Geschäftskonto von HK und bei Drittfinanzierung mit Vorlage der Finanzierungszusage der finanzierenden Bank.

HK hat den Vertrag seinerseits erfüllt, wenn er seine Reparatur- bzw. Serviceleistung o.Ä. erbracht, das Motorrad vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Kunden hiervon nachweislich verständigt hat. Jedenfalls aber, wenn der Kunde das Motorrad übernommen hat. Die Abholfrist beträgt zwei Wochen ab der Verständigung des Kunden. Wird das Motorrad nach Ende der Abholfrist abgeholt, ist HK berechtigt, eine angemessen Standgebühr iHv EUR 15,00 / Tag dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und allfälliger durch seine Eintreibung entstandenen Kosten bleibt ein allfälliger Kaufgegenstand, wie beispielsweise Motorradteile, im Eigentum von HK (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer kann bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises daher nicht wirksam über den Kaufgegenstand verfügen, ihn veräußern, vermieten, verpfänden, oder Ähnliches.




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Sollte der Kunde ohne Vorliegen eines (gesetzlich vorgesehenen) Rücktrittsgrundes vom Vertrag zurücktreten bzw. das Motorrad nicht übernehmen, so wird eine Konventionalstrafe iHv 15% des Werklohns - zusätzlich zum allenfalls bereits bestehenden Werklohnanspruch - vereinbart.

Ist der Kunde mit einer vereinbarten Gesamtwerklohnzahlung oder Rate im Verzug, so fallen Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab Fälligkeit an. Für Verbraucher fallen Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. ab Fälligkeit an.

Der Kunde kann allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von HK nicht aufrechnen, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag stammen ausgenommen sind Verbrauchergeschäfte. Eine Aufrechnung ist lediglich dann möglich, wenn diese durch HK schriftlich akzeptiert wurde.

3 Gewährleistung, Garantie Die Tätigkeit von HK entfaltet weder Gewährleistungs- noch Garantieansprüche der Kunden.

HK garantiert weder einen bestimmten Zustand des reparierten oder überprüften Motorrads, noch erwachsen dem Kunden irgendwelche Ansprüche daraus.

Ausgenommen hievon sind § 57a Überprüfungen und der allfällige Verkauf von Motorradteilen. Bei letzteren wird im beidseitigen Unternehmensgeschäft die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate herabgesetzt.

4 Irrtum, laesio enormis, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Schadenersatz Im beidseitigen Unternehmergeschäft verzichten die Vertragsparteien auf die Vertragsanfechtung wegen Irrtums, dies gilt auch für eine Vertragsanfechtung wegen gemeinsamen Irrtums.

Beim beidseitigen Unternehmergeschäft verzichten die Vertragsparteien außerdem auf die Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) und auf die Geltendmachung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird ebenso ausgeschlossen.

5 Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände (§ 3a KSchG) Der Kunde mit Verbrauchereigenschaft kann vom Vertragsanbot oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die HK im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

Hiezu zählen die Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, die Aussicht auf eine öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit.

Bei Unterlassung notwendiger Mitwirkung des Kunden, die den Nichteintritt der maßgeblichen Umstände zur Folge hat, besteht kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

Der Verzicht auf dieses Rücktrittsrecht kann im Einzelnen ausgehandelt werden.


6 Gerichtsstand und anwendbares Recht


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Für die Vertragsbeziehungen zwischen HK und dem Kunden gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des EVÜ. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechts ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus den abgeschlossenen Verträgen wird der Gerichtsstand Wien vereinbart.


9 Sonstige Bestimmungen Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Vereinbarung über die Abkehr von der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die ihr inhaltlich und zweckmäßig am nächsten kommt.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.